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BFH: AfA für Einbauküche in vermieteter Wohnung

Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche in einem vermieteten Immobilienobjekt sind nicht sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Die Einbauküche ist ein eigenständiges und einheitliches Wirtschaftsgut mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten im Wege der Absetzung für Abnutzung zu berücksichtigen sind. Das hatte der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 3. August 2016 entschieden.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Schreiben zur Anwendung des BFH-Urteils Stellung genommen. Quelle: IVD West, Redaktionsbüro Wolfgang Büser Newsletter vom 01.06.2017