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BFH: Einkommensteuer: Kosten für einen Bauprozess

Prozesskosten im Zusammenhang mit Baumängeln können grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 15. Juni 2016. Quelle: IVD West, Redaktionsbüro Wolfgang Büser Newsletter vom 01.12.2016