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Wenn eine Wohnung von einer Miet- zu einer Eigentumswohnungen werden soll, können Mieter von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Dabei dürfen sie nicht schlechter gestellt werden, indem sie zum Beispiel einen höheren Preis zahlen sollen.
Quelle: IVD Bundesverband, Redaktionsbüro C. Hegenbarth, C. Osthus, N.Boensch, H. Senebald, Newsletter vom 24.03.2022