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Verfügt ein Mehrfamilienhaus über einen gemeinsamen Kabelanschluss, dürfen HauseigentümerInnen bzw. die Hausverwaltung die Kabelgebühren derzeit noch über die Nebenkosten mit abrechnen. Diese Umlage der Kabelkosten über die Betriebskostenabrechnung auf alle HausbewohnerInnen nennt man Nebenkostenprivileg. |
Quelle: IVD West/Redaktionsbüro Wolfgang Büser, IVD West Newsletter Mai 2024
Redaktionsleitung:
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