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Ende des Nebenkostenprivilegs

 

Verfügt ein Mehrfamilienhaus über einen gemeinsamen Kabelanschluss, dürfen HauseigentümerInnen bzw. die Hausverwaltung die Kabelgebühren derzeit noch über die Nebenkosten mit abrechnen. Diese Umlage der Kabelkosten über die Betriebskostenabrechnung auf alle HausbewohnerInnen nennt man Nebenkostenprivileg.
Die Politik hat die Kabelgebühren aus den Nebenkosten gestrichen. Das Gesetz trat am 01. Dezember 2021 in Kraft, allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Spätestens ab dem 01. Juli 2024 kann die Fernsehempfangsart frei gewählt werden.

Quelle: IVD West/Redaktionsbüro Wolfgang Büser, IVD West Newsletter Mai 2024
Redaktionsleitung:
Alexander Geischer / Birgit Pohl / Joerg Utecht