Aktuelles

Zurück

Geplante Sonderabschreibung für den Wohnungsbau

Nach einem Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums soll eine Sonderabschreibung eingeführt werden, nach der für die Herstellungskosten neuer Mietwohnungen in den ersten vier Jahren neben der Normalabschreibung von zwei Prozent eine weitere Abschreibung von fünf Prozent in Anspruch genommen werden kann. Wird die Wohnung noch im Jahr der Fertigstellung erworben, kann statt des Herstellers der Erwerber die Abschreibungen geltend machen.
Quelle: IVD West, Redaktionsbüro N. Boensch, H. Senebald, Newsletter vom 06.09.2018