Aktuelles

Zurück

Gewerbeimmobilien: Anpassung Mietvertrag wegen Corona bedingtem Lockdown

Gewerbeimmobilien: Anpassung Mietvertrag wegen Corona bedingtem Lockdown

Derzeit dürfen viele Gewerbetreibende ihr Ladengeschäft wegen der staatlichen Schließungsanordnung aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr oder nur eingeschränkt öffnen und können deshalb keinen oder nur einen verringerten Umsatz erzielen. Die Gerichte waren bisher uneins, ob in solchen Fällen staatlicher Anordnungen mit der Folge gravierender Umsatzeinbußen ein Mietmangel oder ein Wegfall der Geschäftsgrundlage vorliegt, der zur Anpassung des Miet-/Pachtzinses führt.

Nun wurde zu Gunsten der Mieter/Pächter geregelt, dass für Fälle einer gravierenden Umsatzeinbuße aufgrund von staatlichen Anordnungen der "Wegfall der Geschäftsgrundlage" zur Anwendung kommen soll und damit auch eine Anpassung der Miete/Pacht leichter durchgesetzt werden kann.

Vermieter und Pächter sollten nun Vorkehrungen treffen und die Sachlage genau prüfen.

Quelle: IVD Bundesverband, Redaktionsbüro C. Hegenbarth, C. Osthus, N.Boensch, H. Senebald, Newsletter vom 14.01.2021