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Der Immobilienverband Deutschland IVD kritisiert die geplante Gesetzesänderung, mit der die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten an schärfere Bedingungen geknüpft werden kann. Nach einem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen werden der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rein vorsorglich mehrere Instrumente an die Hand gegeben mit dem vermeintlichen Ziel, einer möglichen Immobilienblase vorzubeugen. So sollen Obergrenzen für die Darlehenshöhe bezogen auf den Immobilienwert und für den Schuldendienst sowie für das Verhältnis zwischen Gesamtverschuldung und Einkommen eingeführt werden. Auch sieht der Entwurf eine zeitliche Vorgabe für die Darlehensrückzahlung und eine Untergrenze für den Kapitaldeckungsgrad vor. Von den Beschränkungen ist das Kreditgeschäft sowohl mit Verbrauchern als auch mit Unternehmen betroffen. Ausnahmen gibt es beispielsweise für den sozialen Wohnungsbau, künftige Anschlussfinanzierungen und Darlehen zum Zwecke der Modernisierung.
"Mit der geplanten Regulierung wird es künftig noch schwerer, Eigentum zu erwerben. Und dies ohne Not, da in Deutschland keine Anzeichen für eine Immobilienblase erkennbar sind. Von einem Überangebot, das für eine Blasenbildung mitursächlich sein kann, sind wir weit entfernt. Vielmehr müssten jährlich 500.000 Wohnungen gebaut werden, um der hohen Nachfrage gerecht zu werden", sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des IVD. "Es ist völlig unklar, ob die vorsorglich zur Verfügung gestellten Mittel überhaupt geeignet wären, eine Blase – wenn sie denn käme – zu verhindern. Um eine erneute Unsicherheit bei den Banken zu vermeiden und die Eigentumsbildung nicht weiter ins Abseits zu schieben, wie das bereits durch die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie erfolgt ist, fordern wir, auf die geplanten Beschränkungsmöglichkeiten zu verzichten. Vielmehr sollte der Gesetzgeber das selbstgenutzte Wohneigentum stärken, auch um eine drohende Versorgungslücke und nicht zuletzt Altersarmut zu verhindern", ergänzt Schick.
Nach dem Referentenentwurf soll die BaFin allein im Wege der Allgemeinverfügung die Beschränkungen gegenüber den Banken vornehmen und somit direkt die Kreditvergabe und folglich auch die Privatautonomie beschränken können. Soweit es um die Festlegung der Fristen, Quotienten, Ober- oder Untergrenzen geht, soll dies durch Ministerverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erfolgen, wobei sich das Bundesfinanzministerium mit der Bundesbank zu verständigen hat. "Der BaFin werden so deutlich mehr Kompetenzen zugesprochen. Es ist höchst fraglich, ob die BaFin dieser enormen Verantwortung gerecht werden kann, zumal offenbar nicht geregelt ist, wann und mit welcher Maßgabe die BaFin eingreifen kann", kritisiert Schick. "Es muss sichergestellt werden, dass die Finanzdienstleistungsaufsicht nicht über die Einzelvergabe von Wohnimmobilienkrediten entscheiden und damit in den allgemeinen Vermögensaufbau durch Wohneigentum eingreifen kann."
Quelle: http://ivd.net/ivd-plaene-der-bundesregierung-zur-beschraenkung-von-wohnimmobilienkrediten-gehen-zu-weit/ (abgerufen am 14.12.2016)