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Mieter haben keinen Anspruch auf eigene Ladestation

Vermieter sind nicht dazu verpflichtet, Mietern zu erlauben, den Tiefgaragenstellplatz in Eigeninitiative mit einer Ladestation für ihr Elektrofahrzeuge auszustatten. Das Amts­ge­richt Mün­chen hat in seinem Urteil vom 1. September 2021 die Klage eines Ehe­paa­res ab­ge­wie­sen, die auf eigene Kos­ten durch die von ihnen selbst ge­wähl­te Firma eine Elek­tro­la­de­sta­ti­on für ihr Auto errichten lassen wollte.

Mit Blick auf die In­ter­es­sen der an­de­ren Miet­par­tei­en sei es nur ge­recht, eine ein­heit­li­che Lö­sung zu ge­wäh­ren, die eine Über­las­tung des Strom­net­zes tech­nisch ver­hin­dern könne.

Quelle: IVD Bundesverband, Redaktionsbüro C. Hegenbarth, C. Osthus, N.Boensch, H. Senebald, Newsletter vom 28.10.2021