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Vermieter sind nicht dazu verpflichtet, Mietern zu erlauben, den Tiefgaragenstellplatz in Eigeninitiative mit einer Ladestation für ihr Elektrofahrzeuge auszustatten. Das Amtsgericht München hat in seinem Urteil vom 1. September 2021 die Klage eines Ehepaares abgewiesen, die auf eigene Kosten durch die von ihnen selbst gewählte Firma eine Elektroladestation für ihr Auto errichten lassen wollte.
Mit Blick auf die Interessen der anderen Mietparteien sei es nur gerecht, eine einheitliche Lösung zu gewähren, die eine Überlastung des Stromnetzes technisch verhindern könne.
Quelle: IVD Bundesverband, Redaktionsbüro C. Hegenbarth, C. Osthus, N.Boensch, H. Senebald, Newsletter vom 28.10.2021