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Mietrecht: Eine Gasetagenheizung muss der Vermieter reparieren

Fällt in einer Mietwohnung (hier im November) die Gasetagenheizung aus, und dient diese auch zur Warmwasserversorgung, so reicht es nicht aus, wenn der Vermieter dem Mieter der Wohnung anbietet, ihn an die im Haus vorhandene zentrale Wärmeversorgungs- und Warmwasseranlage anzuschließen. Weigert sich der Vermieter, die Heizung zu reparieren, und lässt der Mieter selbst die defekte Gastherme austauschen, so muss der Vermieter ihm die Kosten dafür erstatten (hier ging es um knapp 3.400 €). Der Vermieter ist zur Instandsetzung der Gastherme verpflichtet. Er darf nicht einfach eine andere Art der Wärme- und Warmwasserversorgung anbieten. Selbst wenn der Anschluss an die zentrale Heiz- und Warmwasserversorgung als Modernisierungsmaßnahme durchginge, haben die Mieter das Recht, die Herstellung der Funktionsfähigkeit der Gasetagenheizung zu verlangen. Denn die Vornahme von Modernisierungsarbeiten führe nicht zu einer Änderung der nach dem Mietvertrag geschuldeten Sollbeschaffenheit der Mietsache. (BGH, VIII ZR 194/21)

Quelle: Immobilienverband Deutschland IVD, Redaktionsleitung: Alexander Geischer, Birgit Pohl, Joerg Utecht, Newsletter IVD West vom 16. Januar 2023