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Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2022 von bisher 9,60 Euro auf 9,82 Euro erhöht worden. Zum 1. Juli 22 soll er auf 10,45 Euro angehoben werden.
Da die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung von 450 Euro nicht angehoben wurde, muss man vertraglich die Zahl der zu leistenden Arbeitsstunden absenken, wenn man weiterhin die Regelungen über den Minijob anwenden will. Im ersten Halbjahr 2022 kann ein Minijobber monatlich nur noch 45,82 Stunden statt bisher 47,36 Stunden arbeiten, ohne über die 450-Euro-Grenze zu kommen. Ab dem 1. Juli 2022 werden dies nur noch 43,06 Stunden sein.
In dem Koalitionsvertrag der neuen Regierung ist eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro geplant, und zwar bereits zum 1. Oktober 2022. Auch eine Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze ist darin vorgesehen. Der Zeitpunkt steht jedoch noch nicht fest.
Quelle: IVD Bundesverband, Redaktionsbüro C. Hegenbarth, C. Osthus, N.Boensch, H. Senebald, Newsletter vom 27.01.2022