Sie liebten kräftige Latexfarben und befestigten offenbar viele Dinge an den Wänden ihrer Mietwohnung. Als die Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses aus der Wohnung auszogen, hinterließen sie bunte Wände und 126 Dübellöcher. Die Vermieterin forderte sie auf, sowohl die Farben als auch die Löcher zu beseitigen.
Als nichts geschah bzw. die ehemaligen Mieter sich weigerten, beauftragte die Vermieterin einen Maler und zog die Malerkosten von der Mietkaution ab. Das wiederum aktivierte die Mieter, vor Gericht zu ziehen. Nachdem das Amtsgericht Mettmann nicht in ihrem Sinner entschieden hatte, gingen sie in Berufung.