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Am 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten. Hierfür muss jeder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 eine besondere Erklärung zur Feststellung der neuen Grundsteuerwerte abgeben. Bei Eigentumswohnungen ist jeder Eigentümer selbst zuständig, nicht der WEG-Verwalter. Im Regelfall zwingend ist die Abgabe der Erklärung über das Steuerverwaltungsprogramm Elster, das von deutschen Steuerverwaltungen aller Länder und des Bundes kostenlos zur Verfügung gestellt wird - bereits die Registrierung wird vielen Probleme bereiten Hans-Joachim Beck, der beim IVD die Steuer-Hotline betreut, erklärt in seiner neuen Publikation "Die neue Grundsteuer" auf 144 Seiten alles, was Eigentümer und damit auch Verwalter, Sachverständige und Makler wissen müssen, um die Steuererklärung auszufüllen. Zahlreiche Berechnungsbeispiele unterstützen Sie dabei.
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Quelle: IVD Bundesverband, Redaktionsbüro C. Hegenbarth, C. Osthus, N.Boensch, H. Senebald, Newsletter vom 13.05.2022