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Null Prozent Umsatzsteuer auf PV-Anlagen

Seit dem 1. Januar 2023 fällt bei der Installation und Lieferung von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) und ihrer Komponenten meist keine Umsatzsteuer mehr an. Die Bundesregierung will damit Anreize zur Umrüstung schaffen. Für wen die Steuerbefreiung gilt und welche Folgen die Umsatzsteuer-Befreiung hat, listet finanztip.de in einem Beitrag auf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie ab 2023 eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge installieren, profitieren Sie in vielen Fällen von einer vollständigen Steuerbefreiung. Zahlreiche bürokratische Hürden fallen weg.
  • Seit 1. Januar 2023 gilt für den Kauf einer PV-Anlage und für dazugehörige Stromspeicher eine Umsatzsteuer von null Prozent – Sie zahlen also keine Mehrwertsteuer.
  • Rückwirkend gilt ab 1. Januar 2022 für viele Solaranlagen eine Befreiung von der Einkommensteuer.
  • Beachte: Haben Sie Ihre Anlage vor 2023 installiert, gelten noch alte Steuerregeln. Unter Umständen müssen Sie auf Ihren selbst erzeugten Strom noch Umsatzsteuer zahlen. Auch bei der Einkommensteuer sind Nachteile möglich.

So gehen Sie vor

  • Wenn Sie ab 2023 eine neue PV-Anlage installieren möchten, prüfen Sie vorab, ob die Steuerbefreiungen für Sie gelten.
  • Haben Sie eine Solaranlage zwischen 2018 und 2022 installiert, haben Sie vermutlich auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und unterliegen noch der Regelbesteuerung. Sie sollten nun möglichst schnell Kleinunternehmer werden.
  • Für eine Steu­er­er­klä­rung mit PV-Anlage empfehlen wir ​ Wiso Steuersparbuch 2022, Tax 2022 Professional, Steuersparerklärung Plus 2022 und Smartsteuer.

Quelle: IVD Bundesverband und IVD Mitte-Ost, Redaktion C. Hegenbarth, C. Osthus, N. Boensch, Newsletter vom 23.02.2023