Seit dem 1. Januar 2023 fällt bei der Installation und Lieferung von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) und ihrer Komponenten meist keine Umsatzsteuer mehr an. Die Bundesregierung will damit Anreize zur Umrüstung schaffen. Für wen die Steuerbefreiung gilt und welche Folgen die Umsatzsteuer-Befreiung hat, listet finanztip.de in einem Beitrag auf.
- Wenn Sie ab 2023 eine Photovoltaikanlage installieren, profitieren Sie in vielen Fällen von einer vollständigen Steuerbefreiung. Zahlreiche bürokratische Hürden fallen weg.
- Seit 1. Januar 2023 gilt für den Kauf einer PV-Anlage und für dazugehörige Stromspeicher eine Umsatzsteuer von null Prozent – Sie zahlen also keine Mehrwertsteuer.
- Rückwirkend gilt ab 1. Januar 2022 für viele Solaranlagen eine Befreiung von der Einkommensteuer.
- Beachte: Haben Sie Ihre Anlage vor 2023 installiert, gelten noch alte Steuerregeln. Unter Umständen müssen Sie auf Ihren selbst erzeugten Strom noch Umsatzsteuer zahlen. Auch bei der Einkommensteuer sind Nachteile möglich.
- Wenn Sie ab 2023 eine neue PV-Anlage installieren möchten, prüfen Sie vorab, ob die Steuerbefreiungen für Sie gelten.
- Haben Sie eine Solaranlage zwischen 2018 und 2022 installiert, haben Sie vermutlich auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und unterliegen noch der Regelbesteuerung. Sie sollten nun möglichst schnell Kleinunternehmer werden.
- Für eine Steuererklärung mit PV-Anlage empfehlen wir Wiso Steuersparbuch 2022, Tax 2022 Professional, Steuersparerklärung Plus 2022 und Smartsteuer.
Quelle: IVD Bundesverband und IVD Mitte-Ost, Redaktion C. Hegenbarth, C. Osthus, N. Boensch, Newsletter vom 23.02.2023