Solardachpflicht für Nordrhein-Westfalen
Durch die Landesbauordnung werden Bauherren von neuen Wohngebäuden in Nordrhein-Westfalen ab 2025 in die Pflicht genommen. Bei jedem ab Jahresbeginn 2025 neu beantragten Wohngebäude muss eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert werden, die mindestens 30 Prozent der gesamten Dachfläche bedeckt. Bestandsbauten in Nordrhein-Westfalen müssen ein Jahr später, ab dem Stichtag 1. Januar 2026, mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden, wenn das Dach komplett neu eingedeckt wird. Ausschlaggebend dafür ist der Beginn der Bauarbeiten. Die Solardachpflicht in NRW gilt nicht für Gebäude mit weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche und sogenannte Behelfsbauten sowie untergeordnete Gebäude wie Garagen oder Lauben. Die Solarpflicht entfällt ebenfalls, wenn die Inbetriebnahme einer PV-Anlage anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht (z.B. Denkmalschutz), im Einzelfall technisch nicht umsetzbar oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
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Quelle: IVD West/ Redaktion: Alexander Geischer, Birgit Pohl, Joerg Utecht, IVD Newsletter Dezember 2024