Aktuelles

Zurück

Steuerliche Förderung bei energetischer Gebäudesanierung an der selbstgenutzten Wohnungen

Steuerliche Förderung bei energetischer Gebäudesanierung an der selbstgenutzten Wohnungen

Seit 2020 kann man einen Teil der Aufwendungen für die energetische Sanierung der selbstgenutzten Wohnung von der Steuerschuld abziehen. Sie verringert sich – verteilt über drei Jahre – um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch um 40.000 Euro.

Gefördert werden Maßnahmen, mit deren Durchführung ab dem 1. Januar 2020 begonnen wurde. Begünstigt sind auch Ferienwohnungen und Zweitwohnungen sowie Lohn- und Materialkosten. Die Kosten für einen Energieberater können zu 50 Prozent abgezogen werden und müssen nicht auf drei Jahre verteilt werden.

Quelle: IVD Bundesverband, Redaktionsbüro C. Hegenbarth, C. Osthus, N.Boensch, H. Senebald, Newsletter vom 18.02.2021