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Grundsätzlich besteht beim Verkauf von Immobilien eine zehnjährige Spekulationsfrist. Die greift aber nicht, wenn das Haus im Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf "ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken" genutzt wurde. Zwischenzeitliche - auch kurze - Vermietungszeiten können die Steuerfreiheit kosten. In einem konkreten Fall vor dem Bundesfinanzhof hatte ein Ehepaar ein Haus (für knapp 140.000 €) gekauft, selbst bewohnt und die beiden Kinderzimmer (weil es keine Kinder im Haus gab) an Messegäste vermietet - pro Jahr an maximal 25 Tagen. Als das Paar das Haus sechseinhalb Jahre später zu einem Preis von fast 300.000 Euro verkaufte, berechnete das Finanzamt (anteilig) Steuern auf den Gewinn - zu Recht. Es gebe keine "räumliche oder zeitliche Bagatellgrenze für eine unschädliche Nutzungsüberlassung an Dritte". (BFH, IX R 20/21)
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Quelle: Immobilienverband Deutschland IVD
Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Region West e.V.
Redaktionsleitung: Alexander Geischer / Birgit Pohl / Joerg Utecht