- (02261) 5 67 64
- info@immobilien-andrea-asbach.de
- (02261) 5 83 65
Wenn ein WEG-Verwalter und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vereinbaren, dass sich das Verwalterhonorar jährlich zum 1. November um vier Prozent erhöht, ist dies unwirksam, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft auch aus Verbrauchern besteht. Es liegt in diesem Fall eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher vor.
Quelle: IVD Bundesverband, Redaktionsbüro C. Hegenbarth, C. Osthus, N.Boensch, H. Senebald, Verwalter-Newsletter vom 25.10.2021