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Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat mit einer weiteren Entscheidung vom 9. August 2016 zur Zweckentfremdung seine Rechtsprechung zu Ferienwohnungen fortentwickelt und differenziert: Danach darf eine Wohnung, die nur unwesentlich zu Wohnzwecken genutzt wird, nicht als Ferienwohnung vermietet werden.
Quelle: IVD West, Redaktionsbüro Wolfgang Büser
Newsletter vom 20.09.2016